Im Palast der Nation tagen der Senat und die Abgeordnetenkammer, die beiden Versammlungen, die zusammen das Föderalparlament bilden. Der Senat und die Abgeordnetenkammer sind zwei sehr unterschiedliche Versammlungen, die eng zusammenarbeiten und sich gegenseitig ergänzen.
Im Senat tagen die gewählten Vertreter der Teilstaaten. In der Kammer tagen die von den Bürgern direkt gewählten Vertreter.
Der Senat und die Abgeordnetenkammer erlassen Gesetze auf föderaler Ebene. Zusammen mit dem König bilden sie die gesetzgebende Gewalt. Bei den wichtigsten Gesetzen (wie der Verfassung und den Gesetzen über die Organisation des Staates) müssen sich der Senat und die Kammer auf genau denselben Gesetzestext einigen. Die Kammer erlässt die meisten anderen Gesetze, kontrolliert die Regierung und genehmigt den Haushalt.
Der Senat ist vor allem die Versammlung der Teilstaaten. Die Teilstaaten haben über ihre Senatoren ein Mitspracherecht in der föderalen Politik. Der Senat verfasst Informationsberichte zu Themen, bei denen sich die Zuständigkeiten des Föderalstaats mit denen der Teilstaaten überschneiden. Er vermittelt zudem bei Konflikten zwischen den Parlamenten des Landes. Über ihre Senatoren können die Teilstaatparlamente auch an internationalen parlamentarischen Versammlungen teilnehmen. Der Senat ist zudem für bestimmte Nominierungen für hohe Rechtsorgane zuständig.
- Die Website des Senats
- Die Website der Kammer: auf Französisch - auf Niederländisch
- Weitere Informationen über die belgische föderale Staatsstruktur
© Belgischer Senat