1. Die Verfassung und die Grundgesetze

Der Senat ist gemeinsam mit dem Repräsentantenhaus und gleichberechtigt zuständig für:

2. Andere Gesetzgebung

Bei einigen anderen Gesetzen kann der Senat über das Evokationsverfahren eingreifen. Auf Antrag einer Mehrheit der Senatoren (und mindestens eines Drittels der Senatoren jeder Sprachgruppe) prüft der Senat eine von der Kammer angenommene Gesetzesvorlage. Der Senat kann den Entwurf abändern (modifizieren). Nach Änderung durch den Senat entscheidet die Kammer, ob sie die vom Senat vorgenommenen Änderungen akzeptiert.

3. Informationsberichte

Ein wichtiger Teil der Arbeit des Senats besteht in der Erstellung von Informationsberichten zu "Querschnittsfragen". Dabei handelt es sich um Fragen, die die Kompetenzen der verschiedenen Regierungsebenen (Bundesstaat, Gemeinschaften und Regionen) berühren. Eine solche Koordinierung ist wichtig in der föderalen Struktur Belgiens, in der die Zuständigkeiten aufgeteilt sind, in der aber föderale Gesetze und föderale Gesetze und Verordnungen die gleiche Kraft haben.

4. Interessenkonflikte

Befürchtet eine parlamentarische Versammlung, durch einen in einer anderen Versammlung vorgelegten Entwurf oder Vorschlag ernsthaft beeinträchtigt zu werden, kann der Senat in diesem Interessenkonflikt vermitteln.

5. Internationale Dimension

Über ihre Senatoren können die Parlamente der Bundesstaaten an Sitzungen internationaler parlamentarischer Organisationen teilnehmen.

Wie die anderen Parlamente stellt der Senat sicher, dass die Europäische Union keine Initiative zu einem Thema ergreift, das besser auf einer anderen Ebene behandelt wird. Dies ist der Subsidiaritätstest.

6. Zusammensetzung der hochrangigen Justizorgane

Die Kandidaten für das Amt eines Mitglieds des Staatsrats oder Richters im Verfassungsgericht werden abwechselnd von der Kammer und vom Senat vorgeschlagen.

Darüber hinaus ernennt der Senat die Mitglieder des Hohen Rates der Justiz, die keine Richter sind.