Die ständigen Ausschüsse arbeiten hauptsächlich an Gesetzesvorschlägen, Entschließungsanträgen und Informationsberichten und leisten den größten Teil der Vorbereitungsarbeit.

Der Senat hat drei ständige Ausschüsse, die sich grundsätzlich zusammensetzen aus 20 Senatoren, die von den verschiedenen Fraktionen auf der Grundlage der politischen Kräfteverhältnisse im Senat ernannt werden.

Die Ausschüsse prüfen die Gesetzentwürfe, die Anträge und alle anderen Angelegenheiten, die ihnen vom Plenum des Senats zugewiesen werden. Wenn die Arbeit des Ausschusses abgeschlossen ist, kann die Plenarsitzung das Ergebnis dieser Arbeit erörtern und gegebenenfalls über die vom Ausschuss angenommenen Anträge abstimmen.

Die Ausschüsse können zudem Organisationen und Experten von außerhalb des Parlaments um Rat ersuchen oder Anhörungen und Studientage organisieren.

Die Tätigkeiten rund um die Erstellung von Informationsberichten zu Querschnittsthemen werden immer wichtiger. Querschnittsthemen sind Angelegenheiten, die die Kompetenzen verschiedener Regierungsebenen (Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen) berühren.

Der Senat verfügt zudem über zwei beratende Ausschüsse: einen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie einen zur Überwachung europäischer Angelegenheiten.

 

Committee Room B