Seit 2014 werden 50 Senatoren durch die Parlamente der verschiedenen Gemeinschaften bezeichnet und 10 werden auf Grund der Wahlen in die Abgeordnetenkammer kooptiert.
Das Vlaams Parlement, das Parlement de la Communauté française, das Parlement wallon und das Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale bezeichnen 29, 10, 8, 2 Senatoren aus ihren Reihen. Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestimmt eines seiner Mitglieder zum Senator. Diese 50 Senatoren der Gemeinschaften erfüllen also ein doppeltes (dreifaches) Mandat.
Die französischsprachigen Gemeinschaftssenatoren kooptieren 4 Senatoren.
Die niederländischsprachigen Gemeinschaftssenatoren kooptieren 6 Senatoren.
Die Anzahl kooptierter Senatoren, die jede Fraktion bestimmen darf, wird nach dem Prinzip der proportionalen Vertretung auf Grund der Wahlen in die Abgeordnetenkammer bestimmt.
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