Der Senat ist eine Denkkammer, erfüllt aber ebenso eine wichtige Funktion in der gesetzgebenden Arbeit. Außerdem ist der Senat damit beauftragt, über Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Föderalstaates zu entscheiden.
Für die föderale Basisgesetzgebung (Verfassung, Sprachengesetze, Wahlgesetze, internationale Vereinbarungen, Organisation der Gerichte und Gerichtshöfe, ) befinden sich Kammer und Senat auf dem gleichen Niveau. Das bedeutet, dass der Entwurf nur dann angenommen wird, wenn die beiden Kammern sich auf ein und denselben Text einigen können.
Der Ausdruck übliche Gesetzgebung" bezeichnet die Gesamtheit der Gesetzestexte, mit Ausnahme derer, für die die Abgeordnetenkammer alleine zuständig ist und derer, wofür Kammer und Senat auf gleichem Niveau sind (zum Beispiel die Verfassung und die institutionellen Basisgesetzgebung).
Die SenatorInnen können selber Gesetzesvorschläge einreichen, oder wenn mindestens 15 SenatorInnen den Antrag stellen (man spricht von Evokation") einen durch die Kammer angenommenen Gesetzesentwurf überprüfenen und abändern. In beiden Fällen hat die Kammer jedoch das letzte Wort.
Obschon der Senat die Föderalregierung nicht stürzen kann, hat er auf politischem Gebiet ein Wörtchen mitzureden.
Sein Kontrollrecht übt der Senat anhand von schriftlichen Fragen, mündlichen Fragen und Bitten um Erläuterung (ausführliche Fragen die zu einer Debatte und zur Verabschiedung einer Motion führen können) aus.
Der Senat kann außerdem einen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen, der die gleiche Kraft hat wie ein Untersuchungsrichter. Ein solcher Ausschuss kann Zeugen und Experten vorladen und anhören. Am Ende der Untersuchung legt der Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Resolutionen vor, worüber der Senat dann seine Meinung äußert. Diese können sogar zu einem neuen Gesetz beitragen.
Der Senat regelt die Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen Parlamenten.
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Senat
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